Der
psychoanalytische Gutachter
Dr. med. Thomas Gabbert Arzt für Neurologie und Psychiatrie - Psychoanalyse. Psychotherapie - Spinozastr. 15, 12163 Berlin
Medizinaldirektor i.R.
begrüßt sie im Internet und bedankt sich für Ihr Interesse.
Ich kann Ihnen aus guten Gründen keine Therapie über das Netz anbieten. Mein Angebot richtet sich an Personen oder deren rechtliche Vertreter, die ein Plausibilitätsgutachten benötigen. Sind Sie mit dem Ergebnis einer Begutachtung nicht einverstanden, kann ich Ihnen die Erstellung eines Gutachtens (“Obergutachten”) anbieten, das das von Ihnen angezweifelte Gutachten kritisch dazu prüft, ob es die formalen Voraussetzungen an ein verwertbares, widerspruchsfreies in sich logisches Gutachten erfüllt, oder ob und an welchen Stellen es angreifbar ist.
Psychoanalytische Gesichtspunkte werden bei der gerichtlichen Begutachtung in der Regel vernachlässigt. Die Einführung unbewußter Motive für Straftaten ist ein grundsätzliches strafrechtliches Problem.
Angebracht sind tiefenpsychologische Erwägungen nur in wenigen Fällen. Besonders bei der Begutachtung depressiver Erkrankungen im Strafverfahren hat sich die forensische Narzissmustheorie bewährt. Bei der Begutachtung der sogenanten “tiefgreifenden Bewusstseinstörung” kann die forensische Narzissmustheorie zu einem besseren Verständnis führen.
Wer hat Erfahrungen damit gemacht und wenn ja, welche?
Ich bin an Ihren Erfahrungen interessiert. E-mail an:
Dr. Gabbert
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Herzlichen Dank für Ihren Besuch und Ihre Aufmerksamkeit.
zuständige Ärztekammer: ÄK-Berlin
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